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Parkpickerl

Das Parkpickerl berechtigt Sie, in Kurzparkzonen in Wien für 4 bis 24 Monate zu parken. Die Beantragung erfolgt online über ID Austria oder persönlich beim Magistratischen Bezirksamt Ihres Hauptwohnsitzes mit Fahrzeugzulassung und Lichtbildausweis.

So geht’s — Schritt für Schritt

  1. Überprüfen Sie die grundlegenden Voraussetzungen: Ihr Hauptwohnsitz muss sich in einer Kurzparkzone befinden, und Sie müssen das Fahrzeug für mindestens 4 Monate privat besitzen, mieten oder berechtigt nutzen.
  2. Sammeln Sie erforderliche Unterlagen: Fahrzeugzulassungsschein, amtlicher Lichtbildausweis und je nach Situation zusätzliche Dokumente (Miet-/Pachtvertrag, Arbeitgeberbestätigung für Firmenwagen, Behindertenausweis, etc.).
  3. Wählen Sie Ihre Antragsmethode: online via ID Austria (günstigere Gebühren), online ohne ID Austria oder persönlich beim Magistratischen Bezirksamt.
  4. Reichen Sie Ihren Antrag mit Zahlung ein. Online-Anträge ermöglichen das Hochladen gescannter Dokumente; persönliche Anträge erfordern Originalunterlagen oder beglaubigte Kopien.
  5. Warten Sie etwa eine Woche, bis Sie den Bescheid per Post zugestellt bekommen. Seit 1. Oktober 2023 wird kein physischer Kleber mehr ausgestellt – das Parkpickerl ist digital.
  6. Zahlen Sie die Parkgebühr (13 Euro pro Monat) für Ihren gewählten Zeitraum (Minimum 4 Monate, Maximum 2 Jahre).

Das brauchen Sie

  • Hauptwohnsitz muss sich in einer Wiener Kurzparkzone befinden
  • Fahrzeug muss mehrspurig, maximal 3,5 Tonnen schwer sein und auf Ihren Hauptwohnsitz zugelassen sein (oder mit entsprechender Miet-/Pacht-/Arbeitgeberdokumentation)
  • Fahrzeugzulassungsschein (Zulassungsurkunde)
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Für Miet-/Pachtfahrzeuge nicht auf Ihren Namen: Miet- oder Pachtvertrag
  • Für private Nutzung von Firmenwagen: Arbeitgeberbestätigung und Nachweis der Sachleistungsbesteuerung (z.B. Gehaltszettel)
  • Für Unternehmer/Manager: Bestätigung von Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer über mindestens 15% Privatnutzung
  • Für Inhaber diplomatischen Status: Ausweis und Wohnungsmietvertrag
  • Nur ein Parkpickerl pro Hauptwohnsitz

Häufige Fragen

Was kostet das Parkpickerl?
Standardgebühren bei persönlicher Antragstellung: 21 Euro Bundesgebühr + 35,70 Euro Verwaltungsgebühr (ab 1. September 2026: 50 Euro) plus 13 Euro monatlich für Parken. Online mit ID Austria günstiger: 13 Euro Bundesgebühr + 30,70 Euro Verwaltungsgebühr (ab Sept. 1: 33 Euro). Mindestens 4 Monate (52 Euro Parkgebühr), maximal 2 Jahre (312 Euro).
Wie lange dauert es, bis ich mein Parkpickerl erhalte?
Der Bescheid wird üblicherweise per Post innerhalb von etwa einer Woche zugestellt. Allerdings wird der Bescheid erst nach vollständiger Zahlung und erfüllten Voraussetzungen erlassen. Die Bearbeitungszeit kann je nach Vollständigkeit Ihres Antrags variieren.
Kann ich ein Parkpickerl beantragen, wenn ich ein Fahrzeug miete oder pachte?
Ja, Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie einen gültigen Miet- oder Pachtvertrag für mindestens 4 Monate haben. Sie müssen die Miet- oder Pachtvereinbarung zusammen mit Ihren anderen Unterlagen einreichen. Dieselben Zulassungsvoraussetzungen und Gebühren gelten.
Termin & Antrag

Dieser Service führt zum offiziellen Angebot auf wien.gv.at.

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